Whistleblowing in Unternehmen jetzt vereinfacht. Hinweisgeberschutzgesetz regelt nicht alles – doch FOM Rechtswissenschaftler schließen die Lücken  

Einer, der nicht wegschauen wollte“, titelte 2007 die Tageszeitung taz. Es ging damals um den Lkw-Fahrer Miroslav Strecker, dem ein Missstand auffiel, der daraufhin die Polizei rief und damit einen bundesweiten Gammelfleischskandal aufdeckte. So mutig sind nicht alle Mitarbeitenden in Unternehmen. Angst vor negativen Folgen wie Mobbing, Erpressung oder Kündigung schreckt ab. Das im Juli 2023 verabschiedete Hinweisschutzgebergesetz (HinSchG), soll diese Angst nehmen, indem es Hinweisgebende, sogenannte Whistleblowerinnen und Whistleblower, schützt.

Unternehmen ab Dezember 2023 verpflichtet, Meldestellen für Verstöße einzurichten  

Laut diesem Gesetz sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden verpflichtet, interne Meldestellen für Verstöße einzurichten und diese – sowie externe Meldestellen, wie beispielsweise die des Bundes beim Bundesamt für Justiz – gegenüber den Mitarbeitenden zu kommunizieren. Tun sie dies bis zum 01. Dezember 2023 nicht, drohen ihnen bis zu 20.000 Euro Bußgeld. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden gilt diese Regelung ab dem 17. Dezember 2023.

Whistleblowing leistet wichtigen Beitrag  

Denn Whistleblowerinnen und Whistleblower leisten laut dem Bundesministerium der Finanzen „einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.“ Laut Carsten Hasemeier, Director bei PwC Deutschland, liegt der Vorteil eines Hinweisgebersystems nicht nur bei den Mitarbeitenden, sondern auch dem Unternehmen selbst. Er bezeichnet es als „das wichtigste Instrument, um von Verdachtsfällen und Verstößen frühzeitig Kenntnis zu erlangen und diese eigenständig aufzuklären. Professionell betrieben stärkt es damit das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit Ihres Unternehmens.“

Gesetzeskommentare zentrale Arbeitsmittel zur Auslegung von Gesetzen  

Gesetze sind das eine. Kommentare zu Gesetzen, also „Gesetzeskommentare“ bzw. in der Fachsprache kurz „Kommentare“ genannt, sind in den Rechtswissenschaften übliche, zentrale Werke zur Auslegung von Gesetzen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die juristische Arbeit und sind häufigstes Arbeitsmittel für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter zur Einschätzung der Rechtsprechung. Sie dienen als Handreichung, wie ein Gesetz auszulegen ist und veranschaulichen mit konkreten Beispielen, an denen man sich orientieren kann. Genutzt werden diese Werke sowohl für die Lehre und das Studium als auch für die Praxis sowie die weitere Entwicklung von Gesetzen. Es handelt sich dabei um Werke, die teilweise für Jahrzehnte von zentraler Bedeutung für den betreffenden Rechtsbereich sind.

Erster Kommentar zu neuem Gesetz von FOM Wissenschaftler  

Den ersten Kommentar zu einem neuen Gesetz zu veröffentlichen, ist zwar eine große Herausforderung, aber für viele Rechtsexpertinnen und -experten ein anvisierter Meilenstein, der für große Aufmerksamkeit in der Branche sorgt und an dem sich orientiert wird. Den ersten HinSchG-Kommentar hat ein FOM Wissenschaftler herausgegeben: Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer. Er leitet das KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht (KCW) der FOM Hochschule, lehrt Wirtschaftsrecht (Bachelor/Master) und arbeitet als Rechtsanwalt in Mannheim und München. Seine Mitherausgeber sind die Frankfurter Rechtsanwälte Dr. Moritz Pellmann LL.M. und Dr. Nicholas Schoch. Als Autorinnen und Autoren sind zahlreiche weitere Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler, unter anderem aus dem KCW, daran beteiligt.

Kommentar kostenfrei für FOM Studierende  

Das Werk trägt den Titel „HinSchG – Hinweisgeberschutzgesetz – Kommentar“ und ist im Verlag R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft erschienen. Für Hochschulangehörige der FOM – also Studierende wie Mitarbeitende – ist der digitale Zugriff auf das Buch kostenfrei über die R&W-Online Datenbank möglich.

Bei R&W erscheint auch die „Schriftenreihe für Recht und Wirtschaft“ des KCW. Der erste Band trug den Titel „Nachhaltigkeit und Recht“, weitere Informationen dazu gibt es im Beitrag „Nachhaltigkeit rechtssicher umsetzen!“. Am 02. Dezember 2023 erscheint bereits Band 2 der Schriftenreihe mit dem Titel „Recht und Digital Assets“, herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer und Prof. Dr. Esther Bollhöfer. 

Yasmin Lindner-Dehghan Manchadi M.A. | Referentin Forschungskommunikation der FOM Hochschule | 29.11.2023