Professor Klaus Juffernbruch vertrat die FOM auf der „conhIT-Satellitenveranstaltung 2018“, um dort Einblicke in die Ergebnisse des Digital-Gipfels zu geben und mögliche Ideen für ein E-Health-Gesetz 2.0 zu diskutieren
Bei der conhIT-Satellitenveranstaltung 2018 der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) und des Berufsverbandes Medizinischer Informatiker e.V. (BVMI) stellten Arbeits- und Projektgruppen beider Organisationen aktuelle Themen aus ihren Arbeitsgebieten vor. Im Rahmen von Workshops diskutierten Vertreter aus Forschung, Industrie, Verbänden und Verwaltung.
Prof. Dr. med. Klaus Juffernbruch vom ifgs Institut für Gesundheit & Soziales der FOM Hochschule war aufgrund seiner Rolle als Vorsitzender der Expertengruppe Intelligente Gesundheitsnetze beim Digital-Gipfel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und entsprechender Expertise zu der Veranstaltung am 16. April 2018 nach Berlin eingeladen worden, einen Vortrag zu halten. Titel seines Vortrags war „E-Health-Gesetz 2.0 und Digital-Gipfel der Bundesregierung – aktueller politischer Sachstand“.
Der von der Expertengruppe für den Digital-Gipfel 2017 aktualisierte Status- und Fortschrittsbericht Intelligente Gesundheitsnetze zum Stand der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen kam zu folgenden Einschätzungen:
- Deutschland hat immer noch großen Handlungsbedarf bei der Implementierung von E-Health-Lösungen.
- Die 4. AMG-Novelle verfestigt das Verbot der vollumfänglichen Fernbehandlung.
- Der deutsche Gesundheitsmarkt ist aufgrund einer fehlenden Digitalisierungsstrategie und geringer Finanzanreize sowohl für große Unternehmen als auch für Startups innovationsfeindlich.
- Weltweit macht die Technik mit Wearables, Big Data und künstlicher Intelligenz große Fortschritte.
Optionen der Legislative für künftige Gesetzesvorhaben wie das E-Health-Gesetz 2.0 sollten beinhalten:
- Entwicklung und Implementierung einer Digitalstrategie für das deutsche Gesundheitswesen
- Vorgaben des bestehenden E-Health-Gesetzes wie elektronische Patientenakten sollten zeitnah umgesetzt werde
- Flankierung der Abschaffung des Fernbehandlungsverbots,
- Der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten soll weiterhin erlaubt bleiben
- Stärkerer Fokus auf der Förderung der Interoperabilität nach internationalen Standards
- Sicherstellen, dass E-Health-Verfahren wie Telekonsultation und Telemonitoring so vergütet werden, dass sie von den Leistungserbringern genutzt werden
Im Anschluss an die drei Vorträge des Workshops fand eine rege und stellenweise kontroverse Podiumsdiskussion unter Einbeziehung der Refenten und des Publikums statt.
Yasmin Lindner-Dehghan Manchadi, Referentin Forschungskommunikation, 23.04.2018
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