Neue Regeln, klare Haltung: So sichert die FOM wissenschaftliche Qualität  

Die Forschungsfreiheit ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Diese Freiheit bedeutet aber nicht, dass Forschungsprozesse ohne Regeln ablaufen. Wissenschaft lebt von Transparenz, Verantwortung und Qualität. Um die Qualität wissenschaftlicher Arbeit zu sichern, legt die wissenschaftliche Community gemeinsame Regeln und Standards für gute wissenschaftliche Praxis fest. Hochschulen beziehen sich auf diese und formulieren eigene Leitlinien, die den Rahmen für Forschung an ihrer Institution bilden. Damit bekennen sie sich zu den grundlegenden Prinzipien verantwortungsvoller Forschung im deutschen Wissenschaftsraum.

Neue Ordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis an der FOM  

Damit Forschung an der FOM Hochschule höchsten Standards genügt, haben auch wir bereits im April 2022 eigene Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis formuliert. In enger Abstimmung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurden diese nun überarbeitet und erweitert. Aus diesem Anlass lud Prorektor Forschung der FOM Prof. Dr. Thomas Heupel die Ombudspersonen der Hochschule zu einem Interview ein: Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann und Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler*.

Frau Professorin Fauth-Bühler, Herr Professor Kantermann – Sie haben an der FOM die Funktion der Ombudspersonen inne. Welche Aufgaben erfüllen Ombudspersonen an einer Hochschule?

Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler: Die Ombudspersonen unterstützen Forschende und Lehrende der FOM bei der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis. Wenn sich im Zuge von Forschungsprozessen Unsicherheiten in Bezug auf entsprechende Fragen ergeben, stehen wir als Ansprechpersonen zur Verfügung. Außerdem nehmen wir Meldungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens entgehen, prüfen diese und vermitteln im Konfliktfall. Die Ombudspersonen dienen also als neutrale Instanzen, an die sich jeder und jede Angehörige der Hochschule bei Fragen und Verdachtsfällen wenden kann.

An der FOM gab es ja auch vorher schon Leitlinien, mit denen die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sichergestellt wurde. Welche Änderungen wurden nun vorgenommen?

Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann: In der neuen Ordnung wurde vor allem der Zuständigkeitsbereich und die Auswahl der Ombudspersonen näher definiert. Es wurde dargestellt, wer an der FOM Hochschule unter welchen Kriterien zur Ombudsperson bestellt werden kann. Außerdem wurde näher definiert, wie im Falle der Meldung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorgegangen wird.

Prof. Fauth-Bühler: Bei der Meldung wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist Vertraulichkeit von hoher Bedeutung. Wird jemandem öffentlich wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen – zum Beispiel, dass er oder sie sich gedankliches Eigentum anderer zunutze gemacht hat –, kann sich dies auf den eigenen Ruf sehr schädigend auswirken. Aus diesem Grund müssen alle Anzeigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter strikter Vertraulichkeit geprüft werden. Mit der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wird dieser Prozess genau geregelt.

Gab es noch weitere Anpassungen der Leitlinien?

Prof. Kantermann: Es wurde auch festgelegt, wo und unter welchen Bedingungen Forschungsdaten an der FOM gespeichert werden. Daten, die im Zuge von Forschungsprojekten erhoben werden, müssen für einen bestimmten Zeitraum nach Erhebung aufbewahrt werden. Gleichzeitig müssen sie so archiviert werden, dass ein Rückschluss auf die befragten Personen nachträglich nicht möglich ist.

Prof. Fauth-Bühler: Seit dem letzten Überarbeitungsprozess handelt es sich juristisch nicht mehr um Leitlinien, sondern um eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Damit wurde die Rechtsverbindlichkeit der Regelung sichergestellt. Es handelt sich bei den vereinbarten Grundsätzen also nicht um bloße Handlungsempfehlungen, sondern die Hochschulleitung verpflichtet sich, die Einhaltung innerhalb der Institution über feste Strukturen und Verfahren sicherzustellen.

Herzlichen Dank Ihnen beiden für das Gespräch!

Die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis steht auf der Website der FOM zum Download zur Verfügung: » Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Hier finden sich auch weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten zu den Ombudspersonen.

*) Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann ist wissenschaftlicher Direktor des iap Institut für Arbeit & Personal sowie der FOM Research Academy und lehrt Gesundheitspsychologie am FOM Hochschulzentrum Essen sowie im Digitalen Live-Studium (DLS). Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler forscht am iwp Institut für Wirtschaftspsychologie der FOM und lehrt Wirtschaftspsychologie am Hochschulzentrum Stuttgart sowie ebenfalls im DLS.

Das Interview führte Prorektor Prof. Dr. Thomas Heupel | Redaktionelle Begleitung: Stephanie Pietsch M.A., wissenschaftliche Mitarbeiterin der Research Academy, und Yasmin Lindner-Dehghan Manchadi M.A., Referentin Forschungskommunikation | 14.08.2025