„Haftung von Organen in Krise und Insolvenz“ – Buch von Professor Schmittmann bereits in zweiter Auflage erschienen  

Im Rahmen seiner Arbeit am KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht forscht Prof. Dr. Jens M. Schmittmann im entsprechenden Bereich. Sein 2015 erschienenes Buch „Haftung von Organen in Krise und Insolvenz“ als Ergebnis seiner langjährigen Forschung war schnell ausverkauft. Nun ist bereits eine zweite, aktualisierte Auflage erschienen. Es richtet sich an Insolvenzverwalter und ihre Anwälte ebenso wie an Organe und ihre rechtlichen Vertreter und wurde unter anderem um die Weiterentwicklung der Judikatur des Bundesgerichtshofs (BGH) der letzten zwei Jahre ergänzt.

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, stellvertretender wissenschaftlicher Leiter des KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht (Foto: FOM)

Der stellvertretende wissenschaftliche Leiter des KCW lehrt Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht am FOM Hochschulzentrum Essen. Er ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht. Heute treffen wir ihn zum Interview.

Professor Schmittmann, Sie befassen sich seit Jahren mit der Haftung von gesellschaftsrechtlichen Organen in Krise und Insolvenz. Wie sind Sie zu diesem Thema gekommen?

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann: Vor meiner Tätigkeit als hauptamtlich Lehrender an der FOM Hochschule war ich 15 Jahre lang als Insolvenzverwalter für die Insolvenzgerichte Essen und Dortmund tätig. Dem Insolvenzverwalter obliegt im Rahmen seines Amtes unter anderem, die Insolvenzmasse durch die Geltendmachung von insolvenzspezifischen Ansprüchen, zum Beispiel auch der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung anzureichern, um eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung erzielen zu können.

Worum geht es bei dieser Haftung der Organe?

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann: Geschäftsführer und Vorstände, aber auch Aufsichtsräte unterliegen nach dem deutschen Kapitalgesellschaftsrecht einem strengen Haftungssystem. Sie haften – grob gesagt – zum Beispiel für alle Zahlungsabflüsse, die ab Eintritt der Insolvenzreife erfolgen, unbeschränkt und persönlich. Diese zum Teil hundert Jahre alten Regelungen sind vom Bundesgerichtshof in den letzten Jahren im Rahmen seiner Rechtsprechung neu strukturiert worden. Es hat sich damit für mich ein interessantes Forschungsfeld ergeben.

Welcher Zusammenhang besteht insoweit mit Ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit an der FOM?

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann: Als ich mit den Arbeiten an dem Buch begonnen habe, wollte ich bewusst viele Fragestellungen einfließen lassen, die seitens der Studierenden, die sich auf Führungsposition vorbereiten, an mich herangetragen worden sind. Zum Vergleich habe ich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfassend ausgewertet und dabei festgestellt, dass es zum einen erhebliche Haftungsverschärfungen gibt, weil beispielsweise der Zeitpunkt der Insolvenzreife von der Rechtsprechung vorverlegt worden ist. Zum anderen habe ich festgestellt, dass die Rechtsprechung zum Teil Zahlungen von der Erstattungspflicht ausnimmt, beispielsweise weil fällige Steuern gezahlt worden sind oder aber im Rahmen der Zahlung eine gleichwertige Gegenleistung in die Insolvenzmasse gelangt ist. Dies habe ich zusammengetragen, systematisiert und analysiert. Die erste Auflage des Buches „Haftung von Organen in Krise und Insolvenz“ ist im Jahre 2015 erschienen und war schnell ausverkauft. Daher hat der Verlag mich gebeten, die nun vorliegende Neuauflage zu erstellen.

Welchen konkreten Nutzen können andere Dozierende und Studierende aus diesem Werk ziehen?

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann: Im Hinblick darauf, dass in vielen Modulen, also nicht nur im Gesellschaftsrecht, Themen aus dem Buch angesprochen werden, zum Beispiel auch in den steuerrechtlichen Studiengängen im Zusammenhang mit der steuerlichen Haftung, sind die Ausführungen für Dozierende hilfreich, um sich auf Vorlesungen vorzubereiten. Studierende werden ihren Nutzen an dem Werk haben, weil sie einerseits im Rahmen ihrer eigenen Berufstätigkeit Haftungsrisiken abwägen müssen und andererseits auf Themenfelder stoßen, die für eine Abschlussarbeit geeignet sind.

Vielen Dank für diesen Einblick, Professor Schmittmann!

 

 Das Interview führte Yasmin Lindner-Dehghan Manchadi, Referentin Forschungskommunikation, 06.06.2018