Umfrage zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung: „Eine gute Idee, die in der Praxis kaum umgesetzt wird“

23.05.2017 – 2011 wurde der §116b SGB V (ambulante Versorgung durch Krankenhäuser) mit der Zielsetzung novelliert, dass nun sowohl Krankenhaus- als auch Vertragsärztinnen und -ärzte gesetzlich Krankenversicherte mit seltenen oder schweren, komplexen Erkrankungen in interdisziplinären Teams gemeinsam optimal versorgen können. Seit Juli 2013 ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur sog. ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in Kraft. „Eine gute Idee, die in der Praxis bisher leider kaum umgesetzt wird“, urteilt Prof. Dr. med. Robert Dengler. „Aktuell sind deutschlandweit lediglich 69 ASV-Teams registriert.“ Um mehr über die Gründe in Erfahrung zu bringen, hat der Onkologe und FOM Wissenschaftler am ifgs Institut für Gesundheit & Soziales 145 hämatologische und onkologische Praxen zum Thema ASV befragt. Unterstützt wurde er dabei von ifgs-Direktor Prof. Dr. habil. Manfred Cassens sowie Thomas Walawgo und Dr. rer. med. Walter Baumann vom Wissenschaftlichen Institut der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen.
Eines der ernüchternden Ergebnisse: Nur sechs Prozent der befragten Praxen haben aktiv an der ASV teilgenommen. 45 Prozent haben sich dagegen entschieden, die übrigen sind entweder unentschlossen oder befinden sich im Anzeigeverfahren. Die Gründe für das fehlende Engagement sind laut Prof. Dr. Dengler vielfältig. „Ein großes Hemmnis ist der hohe bürokratische Aufwand“, erklärt er. „Viele Ärztinnen und Ärzte bewerten das Anzeigeverfahren als zu aufwändig und komplex.“
Darüber hinaus haben die befragten Ärztinnen und Ärzte Zweifel an den Vorteilen für die Patientenversorgung. Prof. Dr. Dengler: „Seit Längerem werden onkologische Patientinnen und Patienten ambulant bereits in zertifizierten, multiprofessionell und interdisziplinär organisierten Organzentren behandelt – und zwar auf einem sehr hohen Niveau.“ Zudem herrscht in den befragten Praxen Unsicherheit über die vermeintlichen finanziellen Vorteile der ASV. Bei festen Preisen ohne Mengenbegrenzung sei Misstrauen vorprogrammiert, so der Wissenschaftler.
All diese Bedenken kann Prof. Dr. Dengler sehr gut nachvollziehen: Auch seine onkologische Gemeinschaftspraxis beteiligt sich (noch) nicht an der ASV. „Wir hoffen, dass das Anzeigeverfahren so vereinfacht wird, dass wir es sinnvoll anwenden können“, sagt der Mediziner. Er weist aber auch darauf hin, dass der Grundgedanke eines neuen Versorgungssektors mit gleichen Zugangsbedingungen, Qualitätsvorgaben und Vergütungsregelungen für Klinik- und Vertragsärztinnen und -ärzte eine echte Innovation darstellt. Daher hofft er, dass die Hürden im Verlauf abgebaut werden und dieses Konstrukt zukünftig einer relevanten Zahl an Patienten zugutekommen kann.
Details zu der Umfrage sind übrigens im Deutschen Ärzteblatt nachzulesen.
Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation
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