Palliativmedizin: Bayerische Institutionen planen Ausbildungskonzept für Pflegende und pflegende Angehörige
13.07.2016 – Die ambulante und stationäre Versorgung sterbenskranker Menschen zu verbessern und flächendeckend auszubauen: So lautet die Zielsetzung des im Herbst 2015 vom Bundestag verabschiedeten Palliativ- und Hospizgesetzes. Kritikern gehen die entsprechenden Regelungen aber noch nicht weit genug – zum Beispiel mit Blick auf die Aus- und Weiterbildungspläne. Das Thema stand deshalb im Zentrum eines Treffens verschiedener bayerischer Institutionen an der FOM München. Vertreten waren die Klinik für Palliativmedizin der LMU München, die KU Eichstätt, der Caritas Verband Bayern, die Bayerischen TelemedAllianz, das MDK Bayern und – als Gastgeber – das ifgs Institut für Gesundheit & Soziales.
„Sterben rückt nicht erst seit den Diskussionen um gesetzliche Rahmenbedingungen des menschenwürdigen Sterbens mehr und mehr in den Vordergrund“, ordnete ifgs-Direktor Prof. Dr. habil. Manfred Cassens das Ganze ein. „Galt noch bis ins 19. Jahrhundert das Prinzip der ‚ars moriendi‘, der ‚Kunst des Sterbens‘, so hat sich der Tod bis in die aktuelle Gegenwart zu einem Angst machenden Tabuthema entwickelt.“ Der Bundestag habe mit seiner Gesetzgebung einen entscheidenden Schritt in Richtung Palliativmedizin, also der ganzheitlichen Behandlung von Patienten mit absehbar begrenzter Lebensdauer, gemacht. Ein Punkt sei aber zu kurz gekommen… „Von der Tradition her hat die Palliativmedizin nach wie vor eine onkologische Tradition und ist ihr gegenüber noch immer noch hochgradig affin“, wusste Prof. Dr. Janusz Surzykiewicz von der KU Eichstätt zu berichten. „Entsprechende Aus- und Weiterbildungspläne erfassen deshalb aktuell noch zu wenig andere, zum Tode führende Krankheiten neben Krebs.“ Vor diesem Hintergrund einigten sich die an der FOM versammelten Expertinnen und Experten darauf, gemeinsam ein weiter gefasstes Ausbildungskonzept für Pflegende und pflegende Angehörige zu entwickeln, so dass diese mehr dringend benötigte Handlungskompetenz entwickeln können. „Oftmals sind neben den Hausärzten gerade Rechtsanwälte erste Ansprechpartner für Personen im letzten Lebensjahr, um ihre Dinge zu richten“, kommentierte Prof. Dr. Marcus Helfrich vom ifgs. „Das begründet den interdisziplinären Kontext, aus dem heraus wir zusammengekommen sind.“
Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation
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