Überarbeitetes BaFin-Merkblatt: Zeitenwende in Aufsichtsorganen von Banken und Sparkassen  

01.02.2016 – Im Januar 2016 hat die BaFin eine überarbeitete Fassung ihres „Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorgangen“ veröffentlicht. Erstmals enthalten: ein Pflichtenkatalog für Aufsichtsräte und Verwaltungsräte sowie detaillierte Regelungen zur Ausschussbildung. Kreditinstitute müssen ab sofort begründen, wenn sie nur einen Teil oder auch gar keine der im Kreditwesengesetz (KWG) vorgesehenen Ausschüsse einrichten wollen. Aufsichtsratsexperte Prof. Dr. Peter Ruhwedel hat einen prüfenden Blick auf die Überarbeitung geworfen. Sein Urteil: „Grundsätzlich ist das Merkblatt positiv zu bewerten, da in wesentlichen Punkten der Neuregelungen des §25d KWG endlich Klarheit geschaffen wird“, so der wissenschaftliche Leiter des KCU KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance der FOM Hochschule. „Zudem ist mit der Einrichtung der im KWG vorgesehenen Ausschüsse eine erhebliche Effizienzsteigerung in den Verwaltungs- und Aufsichtsorgangen möglich.“ Gerade Sparkassen und Landesbanken stünden vor einer Zeitenwende, da der Anforderungs- und Pflichtenkatalog deutlich verschärft wurde.

Allerdings gibt es seinen Augen auch Kritikpunkte. So mangele es beispielsweise weiterhin an konkreten Umsetzungshinweisen zur Ausschussbildung. „Auf Seiten der betroffenen Kreditinstitute herrscht bei einigen Aspekten weiterhin Unklarheit“, erklärt Prof. Dr. Ruhwedel. „Das betrifft vor allem das Zusammenspiel der sogenannten KWG-Ausschüsse und der bisher zum Teil bereits üblichen Ausschüsse.“ Zudem stünden gerade kleinere Gremien mit bis zu neun Mitgliedern vor der Schwierigkeit, die geforderten KWG-Ausschüsse einzurichten. „Schließlich müssen Ausschussmitglieder über spezifische Kompetenzen im Aufgabenbereich des Ausschusses verfügen, um die delegierten Fachthemen angemessen diskutieren zu können.“

Ein Verbesserungsvorschlag des FOM Experten lautet daher: „Kleineren Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen sollte die BaFin die Einrichtung eines personenidentisch besetzten Nominierungs- und Vergütungskontrollausschusses ermöglichen, um so einen Anreiz zur Ausschussbildung zu schaffen.“ Eine Überfrachtung einzelner Ausschüsse mit einer zu großen Zahl komplexer Aufgaben sollte dabei jedoch vermieden werden. „Schließlich soll das Effizienzsteigerungspotenzial einer Ausschussbildung voll ausgeschöpft werden.“

Detaillierter hat Prof. Dr. Ruhwedel die aktuellen Änderungen in einem Artikel für die bank analysiert.

Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation