FOM Newsbox zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts  

Das Insolvenzanfechtungsrecht so ausgestalten, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und demjenigen geschaffen wird, gegen den sich die insolvenzanfechtungsrechtlichen Ansprüche richten – mit dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung am 29. September 2015 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Was in Theorie und Praxis von diesem Entwurf zu halten ist, erläutern Prof. Dr. Jens M. Schmittmann und Anne Schröer in der aktuellen Ausgabe der FOM Newsbox.

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Produziert von der Abteilung Medienentwicklung der FOM Hochschule

 

Der FOM Insolvenz- und Steuerrechtsexperte und die Rechtsanwältin stellen die wichtigsten Punkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vor, ordnen ein und nehmen Stellung. Ihr Fazit: „Aus Sicht der Rechtspraxis und vor allem der an einer Insolvenz beteiligten Unternehmen ist der Entwurf ambivalent zu sehen“, fasst Anne Schröer zusammen. „Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen gehen zu Lasten der Insolvenzmasse, so dass am Ende für die Verteilung weniger übrig bleibt. Auf der anderen Seite sind durchaus einige Maßnahmen dabei, die zu mehr Rechtssicherheit führen. Dadurch wird allen am Verfahren Beteiligten klar, was auf sie zukommt und mit welchen Zinsansprüchen beispielsweise zu rechnen ist.“

Stefanie Bergel, Forschungskommunikation