Neuer FOM-Newsbox Beitrag: Was bei der privaten Nutzung dienstlicher Internetzugänge zu beachten ist
In der Mittagspause den nächsten Urlaub buchen oder zwischendurch private E-Mails lesen: Ist das erlaubt? Mit dieser Frage setzen sich Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Jens M. Schmittmann und FOM Absolventin Susanne Böhm LL.B. im aktuellen FOM-Newsbox Beitrag auseinander. Titel des Videos: „Private Nutzung dienstlicher Internetzugänge“.
[tube]http://www.youtube.com/watch?v=J4bIbdee3QE&feature=youtu.be[/tube]
Produziert von der Abteilung Medienentwicklung der FOM Hochschule
Prof. Dr. Schmittmann geht darin u.a. auf die Grenze zwischen dienstlich und privat ein. Wer im Internet Aufgaben erledige, die ihm vom Arbeitgeber aufgetragen seien, bewege sich auf der sicheren Seite. Alles, was darüber hinausgehe, sei privat, so der FOM-Experte. Allerdings gebe es einen Graubereich: „Wenn der Arbeitgeber beispielsweise Überstunden anordnet, und der Arbeitnehmer daraufhin das Internet nutzt, um sich neue Bahn- oder Bus-Verbindungen für den Heimweg rauszusuchen, greift die Fürsorgepflicht.“
Susanne Böhm schildert darüber hinaus Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber das Thema Internet regeln kann – vom klaren Verbot über eine modifizierte Regelung bis zur erlaubten Nutzung. „Denkbar sind zum Beispiel White oder Black Lists mit Internetseiten, die der Arbeitnehmer nutzen oder eben nicht nutzen darf.“ Ein weiteres Thema des Videobeitrags: die Überwachung und Kontrolle des Internetzugangs. Darf der Arbeitgeber beispielsweise E-Mails des Arbeitnehmers lesen, ohne sich nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar zu machen? Und wie sollte man sich als Mitarbeiter generell am besten verhalten?
Stefanie Bergel, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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