FOM-Absolvent präsentiert Ergebnisse seiner Bachelor-Thesis auf hochkarätigen medizinischen Konferenzen
27.03.2017 – Wird Teil A §4 der G-BA QM-Richtlinie am Universitätsklinikum Essen umgesetzt? Diese Frage hat Holger Huppertz ins Zentrum seiner Bachelor-Thesis an der FOM Hochschule gestellt. Seine Ergebnisse präsentiert der Qualitäts- und Risikomanagementbeauftragte von drei Kliniken des Universitätsklinikums auf zwei hochkarätigen medizinischen Konferenzen: Am 1. April 2017 ist er mit einem Vortrag auf der Jahrestagung der GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e.V. in Berlin vertreten, am 5. Mai stellt er ein Poster im Rahmen der Jahrestagung des Aktionsbündnis Patientensicherheit vor – ebenfalls in Berlin.
In seiner Abschlussarbeit hat Holger Huppertz die Richtlinie, die seit dem 16. November 2016 verpflichtend in Kraft ist, zunächst theoretisch betrachtet. „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat darin grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sowohl für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen als auch für medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser festgelegt“, erläutert er. „In Paragraph Nummer vier sind Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements festgehalten, die verpflichtend anzuwenden sind. Wie die Umsetzung in der Praxis aussieht, habe ich mittels Expertenbefragungen in 15 Kliniken überprüft.“ Die Ergebnisse dieser Befragung stehen im Zentrum sowohl des Vortrages als auch der Posterpräsentation. Bei der GQMG-Tagung wird Holger Huppertz zusätzlich Handlungsempfehlungen aussprechen.
Das große Interesse an seiner Abschlussarbeit freut übrigens nicht nur den FOM-Absolventen, sondern auch Prof. Dr. Rüdiger Buchkremer, der ihn bei der Erstellung begleitet hat. „Aus meiner Sicht ist es eine Auszeichnung, dass ein Forschungsvorhaben, das im Zuge eines berufsbegleitenden Bachelor-Studiums entstanden ist, auf gleich zwei Konferenzen präsent ist“, so der FOM-Wissenschaftler. „Es zeigt, wie aktuell das Thema für viele Kliniken ist: Auf der einen Seite sind sie verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auf der anderen Seite sind sie aus verschiedenen Gründen gefordert, Kosten eher zu reduzieren. Das setzt die Einrichtungen selbstverständlich unter einen gewissen Druck.“
Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation
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