Mehr Zeitkompetenz bitte!
07.12.2016 – Die Gestaltung von Arbeitszeiten und mobilen Arbeitsorten wird im Kontext der Digitalisierung für Betriebe und Beschäftigte immer vielschichtiger. Neben den bereits heute weit verbreiteten hochflexiblen Arbeitszeiten (Funktionszeiten, Vertrauensarbeitszeiten, Teilzeit) kommt durch die Nutzung internetbasierter Kommunikationstechniken eine weitere mobile Variable hinzu – die ortsunabhängige Arbeitsgestaltung. Arbeit kann somit vielfach in Zeit und Raum variabel und flexibel gestaltet werden (vgl. Hellert 2014). Nach aktuellen Überlegungen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles soll ein auf zwei Jahre befristetes „Wahlarbeitszeitgesetz“ getestet werden. Es ermöglicht Beschäftigten weitere Optionen bei der Verteilung, Lage sowie der Wahl ihres Arbeitszeitvolumens und lässt die Wahl des Arbeitsortes flexibel gestalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen begrenzte Abweichungen zum Arbeitszeitgesetz, also beispielsweise zur Tageshöchstarbeitszeit sowie zu Ruhezeiten möglich werden (BMAS 2016).
Das Arbeitszeitgesetz hat den Zweck, den Gesundheitsschutz, die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung und gleichzeitig eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten für Unternehmen zu gewährleisten. Diese verschiedenen Intentionen gilt es basierend auf individuellen Interessen und unternehmerischen Strategien in ein funktionsfähiges Arbeitssystem (Arbeiten 4.0) zu integrieren.
Zukunftsfähiges Arbeiten 4.0 wird jedoch nur gelingen, wenn aus den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen in Unternehmen eine organisationale Kohärenz zwischen Wettbewerbsfähigkeit und humanem Arbeiten entsteht. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge, der dynamischen Fortschritte sowie der hohen Veränderungsraten in Unternehmen kann Arbeiten 4.0 somit nur über partizipative und wertschätzende Prozesse mit den Beschäftigten in den Unternehmen erfolgreich entwickelt und umgesetzt werden.
Zur Bewältigung der zu erwartenden Flexibilitäts- und Mobilitätsanforderungen wird von Beschäftigten und betrieblichen Akteuren zunehmend Zeitkompetenz erforderlich sein. Zeitkompetenz beinhaltet die Fähigkeit, selbstorganisiert und zielorientiert handeln zu können – auch in nicht vorhersehbaren Situationen. Damit spielt Zeitkompetenz eine Schlüsselrolle und stellt gleichzeitig eine wichtige Ressource in der Arbeitswelt 4.0 dar.
Prof. Dr. Ulrike Hellert, Direktorin des iap Institut für Personal & Arbeit der FOM Hochschule
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Weissbuch (2016), S. 125.
Hellert, Ulrike (2014): Arbeitszeitmodelle der Zukunft. Haufe.
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