Nachfolgeplanung statt Höchstmandatsdauer von Aufsichtsräten: Prof. Dr. Ruhwedel präsentiert neue Studienergebnisse
22.05.2016 – Seine Studie zur Mandatsdauer von Aufsichtsräten präsentierte Prof. Dr. Peter Ruhwedel Mitte Mai in Frankfurt. Auf der Konferenz „Corporate Governance im Wandel“ des Deutschen Aktieninstituts befasste sich der wissenschaftliche Leiter des KCU KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance mit der Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Hintergrund: Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt seit 2015 die Festlegung einer solchen Grenze, um die Selbsterneuerungsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen.
„Im Vergleich zu den übrigen Empfehlungen des DCGK weist die Festlegung einer Regelgrenze insbesondere in den MDAX-Unternehmen eine sehr geringe Zustimmung auf“, stellte Prof. Dr. Ruhwedel fest. „Sie wird von über der Hälfte der Unternehmen im MDAX abgelehnt.“ Zudem sähe nahezu ein Viertel der Unternehmen in DAX und MDAX, die eine Regelgrenze eingeführt haben, eine Mandatsdauer von 20 oder mehr Jahren vor. Damit wäre der eigentliche Zweck der Regelung nicht erreicht, so der FOM-Experte weiter. Mit 80% liegt die Befolgensquote im DAX deutlich höher; ein Indiz für eine mangelnde Abweichungskultur vom Kodex.
Ruhwedel beurteilt die Festlegung von Altersgrenzen und Höchstmandatsdauern kritisch. „Sie mag zwar theoretisch die Selbsterneuerung eines Aufsichtsrats sichern, birgt aber gleichzeitig die Gefahr, voll ausgeschöpft zu werden. Leistungskriterien spielen dann möglicherweise keine Rolle mehr.“ Seine Empfehlung: Statt einer Höchstmandatsdauer sollen Aufsichtsräte auf Basis detaillierter Anforderungsprofile eine langfristige Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat veröffentlichen. „Auf dieser Grundlage lässt sich ein leistungs- und kompetenzorientierter Wechsel im Aufsichtsrat initiieren.“
Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation
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