Studie zur Mandatsdauer von Aufsichtsräten bestätigt Selbsterneuerungsfähigkeit der meisten Gremien

16.03.2016 – Die durchschnittliche Mandatsdauer der Aufsichtsratsräte im DAX beträgt 5,9 Jahre (MDAX 5,0 Jahre). DAX-Aufsichtsratsvorsitzende sind durchschnittlich 7,7 Jahre (MDAX 7,2 Jahre) im Amt, der Finanzexperte gem. § 100 Abs. 5 AktG kommt auf eine Durchschnittsdauer von 7,9 (DAX) bzw. 6,2 Jahren (MDAX). So lauten die Ergebnisse einer aktuellen Studie von Prof. Dr. Peter Ruhwedel. Der wissenschaftliche Leiter des KCU KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance der FOM Hochschule hat die bisherigen Mandatsdauern aller Aufsichtsratsmitglieder der Unternehmen in den wichtigsten deutschen Aktienindizes DAX und MDAX untersucht.
Die Studie zeigt: Die bisherigen Mandatsdauern der Aufsichtsratsmitglieder liegen überwiegend deutlich unter dem EU-Richtwert von 15 Jahren. „Eine von der Corporate Governance Kommission unterstellte eingeschränkte Selbsterneuerungsfähigkeit der Gremien ist also nur in Einzelfällen zu vermuten“, schlussfolgert Prof. Dr. Ruhwedel. „Für Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussvorsitzende sind sogar längere Mandatsdauern angemessen – vor allem vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen sowie der notwendigen Einarbeitungszeit.“
Mechanistischen Regelungen, die unternehmensindividuelle Rahmenbedingungen vernachlässigen, steht der Corporate Governance-Experte daher kritisch gegenüber. „Eine Anwendung der BVI-Analyserichtlinien würde beispielsweise dazu führen, das im DAX neun und im MDAX zwölf Aufsichtsratsvorsitzende bzw. fünf und sieben Prüfungsausschussvorsitzende ersetzt werden müssten, da die Richtlinien eine Höchstmandatsdauer von derzeit zwölf Jahren für sinnvoll erachten. Und das kann weder im Interesse der Investoren noch der Unternehmen sein.“ Zudem berge eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat das Risiko, faktisch als Höchstmandatsdauer zu wirken.
Trotzdem warnt Prof. Dr. Ruhwedel vor extremen Mandatsdauern. „Die Mehrzahl der Gremien zeigt eine breite Streuung der Mandatsdauern: Es sind sowohl Mitglieder mit langer Unternehmenserfahrung als auch solche mit neuen Perspektiven zu finden. Einzelne Anteilseigner- als auch Arbeitnehmervertreter weisen jedoch sehr hohe Mandatsdauern von bis zu 32 Jahren auf. Solche Situationen erschweren möglicherweise die erfolgreiche Neuaufnahme von Aufsichtsratsmitgliedern, da häufig eine intensive Gruppenkohäsion im Gremium besteht.“
Die Empfehlung des Experten: „Unternehmen sollten ihre individuelle Situation kritisch bewerten und möglichst auf eine Festlegung verzichten. Dies erfordert allerdings eine stärkere Abweichungskultur vom Corporate Governance Kodex.“ Die Eignung, Leistung und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sollte auf Basis einer regelmäßigen, systematischen und transparenten Effizienzprüfung erfolgen. Auch die Transparenz über das Evaluierungsvorgehen und die Ergebnisse für die Aktionäre müsse erhöht werden, damit diese bei möglichen Defiziten gezielt auf das Unternehmen einwirken könnten.
Die komplette Studie steht auf der Internetseite des KCU zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation
Studienergebnisse (Auszug):


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