14.07.2017 – Am 25. März 1957 unterzeichneten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg die Römischen Verträge. Damit legten sie den Grundstein für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die spätere Europäische Union. Der Europäische Sozialfonds war von Anfang an ein fester Bestandteil dieses Zusammenschlusses. Seit 60 Jahren werden Mittel des ESF dafür eingesetzt, die Beschäftigungschancen der EU-Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Ziel ist es, die individuellen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, an die sich immer wieder ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Darüber hinaus sollen Strukturen entwickelt werden, um diesen Veränderungen zu begegnen, die berufliche und soziale Teilhabe soll verbessert und ein nachhaltiges Wachstum in den Mitgliedsstaaten gesichert werden.
Erfahrene Projektnehmer wissen, dass die Durchführung von ESF-finanzierten oder kofinanzierten Projekten umfangreiche Verwaltungs- und Prüfprozesse mit sich bringen. Werden finanzielle, materielle oder teilnehmerbezogener Ziele nicht erreicht, können empfindliche finanzielle Sanktionen eintreten. ESF-Projekte müssen deshalb ergebnisorientiert konzipiert und durchgeführt werden, die Ergebnisse der Vorhaben messbar sein. Zusätzlich hat der rechtliche Rahmen für die Umsetzung der ESF-Förderung deutlich an Komplexität gewonnen, auf allen Ebenen hat dies zu einer erhöhten administrativen Belastung geführt. Im Rahmen der im Juni 2017 durchgeführten Fachkonferenz Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF) post 2020 wurden diese Herausforderungen eingehend diskutiert. WEITERLESEN… »
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