Betriebliches Gesundheitsmanagement: Welche Veränderungen hat das Präventionsgesetz gebracht?
22.11.2016 – Seit Juli 2015 ist das Präventionsgesetz in Kraft. Zielsetzung: die Kooperation und Koordination zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern und weiteren Akteuren sowie die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung zu verbessern und die Qualität und Förderung der Wirksamkeit von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung sicherzustellen. Welche Auswirkungen das Gesetz auf das betriebliche Gesundheitsmanagement hat, stand im Rahmen der Konferenz zum „Corporate Health Award“ zur Debatte, der jährlich von den Initiatoren EuPD Research Sustainable Management GmbH, Handelsblatt, TÜV SÜD Akademie und der ias-Gruppe – ein führender Anbieter für integrierte Lösungen im Betrieblichen Gesundheits- und Leistungsfähigkeitsmanagement – verleihen wird. Moderiert von Dr. Julia K. Schröder (Geschäftsführerin des Instituts für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH) sprachen Dr. Beate Grossmann (Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung), Thomas Holm (Techniker Krankenkasse), Prof. Dr. Volker Nürnberg (Leiter Health Management bei der Mercer Deutschland GmbH), Dr. Alexandra Schröder-Wrusch (Vorstand der ias Aktiengesellschaft) und Dr. Arnd Schaff (ifgs Institut für Gesundheit & Soziales der FOM Hochschule) über den aktuellen Stand und mögliche Zukunftsperspektiven.
Kernfragen der Podiumsdiskussion waren: Merken die Unternehmen eine verstärkte Unterstützung seitens der Unternehmensgremien (z.B. IHKn) oder Krankenkassen? Ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Akteure eingetreten? Kommt die verstärkte finanzielle Ausstattung bei den Unternehmen an? Und wie geht es mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement im Lichte des Präventionsgesetzes weiter? Fazit: Auf Seiten der Unternehmen herrscht aktuell ziemliche Enttäuschung. „Sie hatten hohe Erwartungen an der Gesetz, die bislang kaum realisiert wurden“, erklärte Arnd Schaff. „Für viele von ihnen hat sich nichts geändert.“
Beispiel KMU: „Die kleinen und mittleren Unternehmen sind zwar ein Schwerpunktbereich des Präventionsgesetzes, wissen aber größtenteils gar nichts über dessen Inhalte“, berichtete der ifgs-Experte aus der Praxis. „Das liegt sicherlich u.a. daran, dass die Kammern noch sehr am Anfang sind, wenn es um die Information der Unternehmen geht.“ Ein weiterer aus seiner Sicht kritischer Punkt: „Solange die Unternehmen nicht motiviert sind, überhaupt auf betriebliches Gesundheitsmanagement zu setzen, wird auch das Gesetz nicht greifen.“ Viele würden nach wie vor bezweifeln, dass sich betriebliches Gesundheitsmanagement wirtschaftlich lohnt. „Dort müssen wir definitiv ansetzen“, lautete Schaffs Appell an die übrigen Diskussionsteilnehmenden und die Zuhörerschaft.
Stefanie Bergel, Referentin Forschungskommunikation
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